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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 9 AS 667/09 NZB   

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https://dejure.org/2009,115673
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 9 AS 667/09 NZB (https://dejure.org/2009,115673)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.09.2009 - L 9 AS 667/09 NZB (https://dejure.org/2009,115673)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. September 2009 - L 9 AS 667/09 NZB (https://dejure.org/2009,115673)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2006 - L 9 AS 82/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 9 AS 667/09
    Dieser vom Sozialgericht aufgestellte Rechtssatz widerspricht im Ergebnis dem das Leistungsrecht des SGB II beherrschenden Zuflussprinzip und zahlreichen auf diesem beruhenden obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa hinsichtlich der Neben- oder Heizkostenabrechnung als Grundlage für einen aktuellen Bedarf Beschluss des erkennenden Senats vom 26. April 2006, Az. L 9 AS 82/06 ER, zuletzt auch LSG NRW, Urteil vom 22.01.2009, Az. L 7 AS 44/08).

    Die Rechtsprechung - auch des 7. und 8. Senats - geht daher hinsichtlich der Übernahme von Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnung dahin, dass es sich um laufende Kosten von Wohnung und Heizung in demjenigen Monat handelt, in welchem die Nebenkostenabrechnung erfolgt und die Nachzahlung fällig wird (so - beispielhaft - auch die vorzitierte Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. April 2006, Az. L 9 AS 82/06 ER).

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 9 AS 667/09
    Soweit die Feststellung von Bedürftigkeit auf einer Gegenüberstellung von Einkommen und Vermögen einerseits und dem leistungsrechtlichen Bedarf andererseits beruht (§ 7 Abs. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II), ist nach dem Zuflussprinzip zunächst davon auszugehen, dass lediglich solche Einkünfte zu berücksichtigen sind, welche einem Arbeitslosen im jeweils maßgeblichen Anspruchsmonat tatsächlich zufließen (vgl. statt vieler BSG, Urt. v. 03. März 2009, Az. B 4 AS 47/08 R; Urt. v. 16.12.2008, Az. B 4 AS 70/07 R; Urt. v. 30.07.2008, Az. B 14 AS 43/07 R).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuflussprinzip -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 9 AS 667/09
    Soweit die Feststellung von Bedürftigkeit auf einer Gegenüberstellung von Einkommen und Vermögen einerseits und dem leistungsrechtlichen Bedarf andererseits beruht (§ 7 Abs. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II), ist nach dem Zuflussprinzip zunächst davon auszugehen, dass lediglich solche Einkünfte zu berücksichtigen sind, welche einem Arbeitslosen im jeweils maßgeblichen Anspruchsmonat tatsächlich zufließen (vgl. statt vieler BSG, Urt. v. 03. März 2009, Az. B 4 AS 47/08 R; Urt. v. 16.12.2008, Az. B 4 AS 70/07 R; Urt. v. 30.07.2008, Az. B 14 AS 43/07 R).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 43/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 9 AS 667/09
    Soweit die Feststellung von Bedürftigkeit auf einer Gegenüberstellung von Einkommen und Vermögen einerseits und dem leistungsrechtlichen Bedarf andererseits beruht (§ 7 Abs. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II), ist nach dem Zuflussprinzip zunächst davon auszugehen, dass lediglich solche Einkünfte zu berücksichtigen sind, welche einem Arbeitslosen im jeweils maßgeblichen Anspruchsmonat tatsächlich zufließen (vgl. statt vieler BSG, Urt. v. 03. März 2009, Az. B 4 AS 47/08 R; Urt. v. 16.12.2008, Az. B 4 AS 70/07 R; Urt. v. 30.07.2008, Az. B 14 AS 43/07 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - L 7 AS 44/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 9 AS 667/09
    Dieser vom Sozialgericht aufgestellte Rechtssatz widerspricht im Ergebnis dem das Leistungsrecht des SGB II beherrschenden Zuflussprinzip und zahlreichen auf diesem beruhenden obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa hinsichtlich der Neben- oder Heizkostenabrechnung als Grundlage für einen aktuellen Bedarf Beschluss des erkennenden Senats vom 26. April 2006, Az. L 9 AS 82/06 ER, zuletzt auch LSG NRW, Urteil vom 22.01.2009, Az. L 7 AS 44/08).
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